1.2 Rechtliche und methodische Vorgaben

Die FFH-Richtlinie schreibt vor, dass für die Natura 2000 - Gebiete Maßnahmenpläne zu erstellen sind.

In Art. 2 und Art. 6 der FFH-Richtlinie ist geregelt, dass

  • die Mitgliedsstaaten geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, um die Verschlechterung des Erhaltungszustandes von Lebensraumtypen (LRT) und Habitaten relevanter Arten sowie erhebliche Störungen der Arten zu vermeiden bzw. einen günstigen Erhaltungszustand wiederherzustellen,
  • die in den Natura 2000 Gebieten nötigen Erhaltungsmaßnahmen von den Mitgliedsstaaten festzulegen sind,
  • hierzu Bewirtschaftungspläne aufzustellen sind,
  • geeignete Maßnahmen rechtlicher, administrativer oder vertraglicher Art zu erarbeiten sind, die den ökologischen Erfordernissen der Lebensraumtypen und Arten entsprechen.

Diese Regelungen werden durch § 32 (3) Bundesnaturschutzgesetz in Deutschland verbindlich.

In den Ausführungsbestimmungen „Reporting under Article 17 of the Habitats Directive, Explanatory Notes and Guidelines for the period 2013–2018“ von Mai 2017 werden die Vorgaben der EU zum Inhalt der Maßnahmenpläne konkretisiert. Über den Erfüllungsgrad der EU-Vorgaben ist im Rahmen der Berichtspflicht nach Art. 17 zu berichten. Nach Punkt 4.2 dieser Richtlinien müssen umfassende Managementpläne (uMP) gemäß Art. 6 (1) folgende Mindest-Anforderungen erfüllen:

die Planungen müssen:

  • das gesamte Gebiet umfassen
  • FFH-LRT und/oder Natura 2000- Arten benennen und lokalisieren, für die Naturschutzmaßnahmen nötig und geplant sind
  • den aktuellen Erhaltungszustand der LRT und Arten ermitteln und den durch Naturschutzmaßnahmen angestrebten Erhaltungszustand benennen
  • klare und erreichbare Ziele definieren
  • die notwendigen Maßnahmen zusammen mit den Umsetzungsinstrumenten und einem Zeitplan darstellen, die dazu beitragen können, die definierten Ziele zu erreichen.

Das Land NRW ergänzt diese Anforderungen um landesspezifische Erfordernisse. Demnach müssen die Planungen außerdem:

  • landesspezifische Naturschutzziele berücksichtigen, die über die NATURA-2000 Ziele hinausgehen,
  • vor Ort ohne weitere Präzisierungen umsetzbar und
  • zur Erfüllung der NATURA 2000-Berichtspflicht landesweit auswertbar sein.

Diese Vorgaben erfordern einen einheitlichen Aufbau, der auch die Dokumentation in einem Online-Fachinfomationssystem (FIS) zulässt. Um diese Vorgaben zu erfüllen, fließen die Bestands- und Planungsdaten bei der MAKO-Erarbeitung direkt in die NRW-Naturschutzdatenbank ein. Die Visualisierung der Ergebnisse erfolgt über einheitliche (halbautomatische) Berichte aus der Datenbank in Form von Karten und unter Verwendung von geographischen Informationssystemen (GIS)), Tabellen und einem zusammenfassenden Erläuterungsbericht. Die MAKO-Methodik komprimiert die Planungen auf konkrete und auf Einzelflächen bezogene Aussagen zur Erhaltung und Entwicklung der wertbestimmenden Bestandteile der Gebiete. Bei diesen Bestandteilen handelt es sich zwar vor allem um die Schutzgegenstände, die Erhaltungsziel im FFH-Gebiet sind (FFH-Lebensraumtypen, FFH-Arten), jedoch werden ausdrücklich auch weitere wertgebende Lebensräume / Biotoptypen (FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) und weitere naturschutzwürdige Lebensraumtypen (N-LRT), die nach § 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG NRW geschützt sein können) und Arten (z. B. nach Anh. IV der FFH-Richtlinie) mit berücksichtigt.

Eine automatisierte Einbindung bereits vorhandener Bestandsdaten aus der Naturschutzdatenbank des Landes trägt zur Vereinfachung der MAKO-Erstellung bei. Die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Planungen werden über begleitende Dialogprozesse und über die Bereitstellung in einem landesweiten Fachinformationssystem sichergestellt.

Die MAKO-Methodik wird schwerpunktmäßig bei der Erstellung der Maßnahmenpläne für FFH-Gebiete eingesetzt, kann aber auch für andere Schutzgebiete Anwendung finden. Auch für Naturschutzgebiete wird empfohlen, mit der MAKO-Methodik zu arbeiten, weil durch die Erfassung der relevanten Bestands- und Planungsdaten in der zentralen Naturschutzdatenbank des Landes eine bessere Steuerung der Betreuungs- auswertungs- und Dokumentationsarbeit möglich ist. Pflege- und Entwicklungspläne (PEPL) werden in NRW für FFH-Gebiete nicht mehr erstellt.

1.2.1 Ziele

Ein Maßnahmenkonzept (MAKO) ist ein Naturschutz-Fachkonzept für NATURA 2000 – Gebiete (oder Naturschutzgebiete), das die in einem Umsetzungszeitraum von jeweils etwa 12 Jahren anstehenden Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen darstellt, die notwendig sind,

  • um eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes von Lebensraumtypen (Anhang I FFH-RL und N-LRT) und Artvorkommen des Schutzgebietes (Anhang II der FFH-RL und weitere wertbestimmende Arten im FFH-Gebiet, NSG) zu vermeiden,
  • und den Erhaltungszustand der o.g. Lebensraumtypen und Artvorkommen zu verbessern.

Das MAKO dient im Einzelnen als abgestimmte Grundlage:

  1. für die Gebietsbetreuung, d.h. für die Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des FFH-Gebietes (Art. 2, Abs. 2 und Art. 6, Abs. 2 FFH-Richtlinie). Dies sind Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung sowie zur Wiederherstellung und Neuentwicklung der im Gebiet relevanten Lebensraumtypen und Artvorkommen.
  2. für die Erfüllung der FFH-Richtlinie, (Verpflichtung Maßnahmenpläne nach Art. 6, Abs. 1 FFH-Richtlinie zu erstellen und über durchgeführte Maßnahmen nach Art. 17, Abs. 1 FFH- Richtlinie zu berichten).
  3. für die zielgerichtete Vergabe von Fördermitteln gemäß Kulturlandschaftsprogrammen, investiven Förderungen gemäß europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa) sowie Forstliche Förderrichtlinien.
  4. für vertragliche Vereinbarungen zur Umsetzung von Maßnahmen z.B. zwischen Grundeigentümern und dem Land NRW.
  5. Für die Ermittlung der in der Laufzeit des Konzeptes für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen in FFH-Gebieten entstehenden Kosten.
  6. Für die Formulierung von Festsetzungen in den Landschaftsplänen bzw. Schutzausweisungen durch ordnungsbehördliche Verordnung.

1.2.2 Datenmanagement

Alle zu den Schutzgebieten relevanten Informationen sollen in der Naturschutzdatenbank des Landes abruf- und auswertbar vorgehalten werden. Neben den bereits vorhandenen umfangreichen Bestandsdaten werden aktuell auch Aussagen zu geplanten und durchgeführten Maßnahmen erfasst. Dadurch dass die Naturschutzbehörden, die Biologischen Stationen und das LANUV auf denselben Datenbestand zugreifen, kann die Naturschutzarbeit in den unterschiedlichen Zuständigkeiten erheblich vereinfacht werden. Auch externen Planungsträgern kann der Zugriff auf Daten nun projektbezogen ermöglicht werden.

Durch das einheitliche Datenmanagement ist es möglich:

  • die Erarbeitung der Maßnahmenkonzepte für die FFH-Gebiete (und andere Naturschutzgebiete) einheitlich und mit weitgehender EDV-Unterstützung bei Nutzung bereits vorhandenen Daten der Naturschutzdatenbank des Landes zu gestalten, und damit den Bearbeitungsaufwand für Planung und Auswertung langfristig zu reduzieren,
  • die Gebietsbetreuung und das Management der FFH- und Naturschutzgebiete (Maßnahmenumsetzung, Vertragsnaturschutz, Flächenankauf, Monitoring) durch Landesnaturschutzbehörden, Landesbeitrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen und Biologische Stationen einfacher und transparenter zu gestalten,
  • auf Kreise oder Regionen bezogene Auswertungen zum Zustand von Lebensraumtypen und Artpopulationen, oder zu geplanten bzw. durchgeführten Maßnahmen zu durchzuführen
  • die Datenpflege und den Datenaustausch zu erleichtern und sicherer zu gestalten, ( z.B. für die Aktualisierung von Standarddatenbögen)
  • die Zusammenstellung aller im Rahmen der Erstellung der MAKOs und des Gebietsmanagements erhobenen und für den FFH-Bericht (Art. 11 und Art. 17der FFH-Richtlinie) notwendigen Daten durch das LANUV zu erleichtern.

1.2.3 Flexible Bearbeitungsausrichtung und -intensität

Offenland wird in der Regel flächendeckend bearbeitet. Das heißt, für alle Offenland-Flächen im Schutzgebiet werden einzelflächenbezogene Aussagen zu Bestand, Zielen und Maßnahmen erarbeitet. Die Aussagetiefe kann jedoch je nach Bedeutung der Flächen variieren. Eine effiziente Planung lässt sich erreichen, wenn der Aufwand für Bestandserfassung und Planung streng an die Notwendigkeiten in den einzelnen Gebieten angepasst wird. So reichen beispielsweise die im Rahmen der Gebietsbetreuung von den Biologischen Stationen durchgeführten Bestandserhebungen in der Regel für die fachlich fundierte Ableitung geeigneter Maßnahmen aus.

In Waldflächen werden nur planungsrelevante Flächen bearbeitet. Dies sind neben den Wert bestimmenden Flächen (FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) und weitere naturschutzwürdige Lebensraumtypen (N-LRT), die nach § 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG NRW geschützt sein können) „Entwicklungsflächen“, also Bereiche, in denen innerhalb des Planungszeitraumes Maßnahmen zur Entwicklung in Richtung FFH-LRT oder N-LRT durchgeführt werden sollen/können.

Dies sind z.B.:

  • Nadelwaldbestände in Quellbereichen, Siepen und Bachtälern sowie auf Flächen, deren floristische oder faunistische Schutzwürdigkeit durch Nadelholz gefährdet bzw. beeinträchtigt ist.
  • Flächen für den Schutz von besonders geschützten Vogelarten in Brut- und Aufzuchtzeiten (z.B. Horstschutzzonen).
  • Entwicklungsflächen in Nicht-FFH-Lebensräumen (z.B. hiebsreife Nadelholzbestände in denen im Planungszeitraum Maßnahmen zur Entwicklung gebietstypischer Lebensräume notwendig/sinnvoll erscheinen).

Spezialkonzepte: Geht es vordringlich um Erhaltung und Förderung einer bedrohten Art, reicht in der Regel ein kurz gehaltenes, aber konkretes Artenschutzkonzept. Für einige weitere Fragestellungen kann es notwendig sein, vertiefende Spezialkonzepte zu erstellen, z.B. Biotopbaum-/Altwaldkonzept, Konzept zu Bekämpfung invasiver Neophyten, Wiedervernässung, Besucherlenkung etc., die dann in das MAKO integriert werden.

In großen, oft kreisübergreifenden Gebieten (z.B. in Flussauen) wird man für intensiv genutzte Teilräume neben einer vereinfachten Bestandsaufnahme lediglich Aussagen auf der Zielebene treffen, um den umsetzenden Akteuren vor Ort situationsangepasste Spielräume offen zu halten. Im Einzelfall kann es auch Sinn machen, die Maßnahmenplanung auf Flächen zu beschränken, die sich absehbar im Planungszeitraum verändern werden (z.B. bei Holznutzung im Wald) oder bei der Maßnahmenplanung auf Flächen zu verzichten, die im Planungszeitraum absehbar für die Maßnahmenumsetzung nicht zur Verfügung stehen (z.B. intensiv genutzte Ackerflächen in Privatbesitz, von denen keine akuten Gefährdungen ausgehen).

Es gilt also, einzelfallbezogen die jeweils notwendigen Komponenten zusammenzustellen (Prinzip des „MAKO-Baukastens“). Das Fundament in diesem Baukastensystem bildet ein vereinfachtes Konzept mit wenigen obligatorisch zu erarbeitenden Komponenten.

Es besteht aus:

  1. dem Erläuterungsbericht, einem kurzen standardisierten Text (Gliederungsvorgabe in Tabellenform), der die Kernaussagen zu Zustand, Konflikten, Zielen und Maßnahmen zusammenfasst,
  2. einer Bestandskarte mit den wichtigsten Wert bestimmenden Merkmalen und Beeinträchtigungen
  3. einer Ziel- und Maßnahmenkarte, in der die Ziel-Lebensräume farbig dargestellt und Maßnahmenflächen abgegrenzt, durchnummeriert und Maßnahmen zugeordnet sind, sowie
  4. einer Maßnahmentabelle, in der pro Maßnahmenfläche die wichtigsten Daten zu Bestand, Zielen und Maßnahmen zusammengestellt werden.

Dieser Basisplan, der in den meisten Fällen für die Planung und Darstellung der notwendigen Ziele und Maßnahmen ausreicht, kann je nach Bedarf durch weitere Karten (z.B. zur besseren Darstellung sich überlagernder Daten) und ggf. durch notwendige Detailuntersuchungen oder Fachbeiträge ergänzt werden.

1.2.4 Federführung MAKO-Erstellung

Zunächst muss zwischen dem Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen (LB WH NRW) und den Naturschutzbehörden geklärt werden, wer die Federführung für die Erarbeitung des MAKO übernimmt. In der Regel ist ausschlaggebend, ob die Ausweisung für das FFH-Gebiet die Offenlandflächen/Offenlandarten (mit Wald) oder den Wald/Waldarten (mit Offenlandflächen) als Grund anführt. Ist das Gebiet für Offenland ausgewiesen aber überwiegend mit Wald bestanden, kann auch der Waldanteil entscheidend sein. Danach entscheidet sich, ob Vorschläge/ Empfehlungen für den Wald als Fachbeitrag zum Offenland-MAKO geliefert werden oder ob der Fachbeitrag zu den Offenlandflächen in das WALD-MAKO aufgenommen wird. Bei einem Wald-MAKO liegt die Federführung und die Zusammenführung aller Teile zu einem Gesamt-MAKO dann beim zuständigen RFA bzw. beim Team Waldnaturschutz des LB WH NRW. Bei Offenland-Flächen ist hierfür die UNB zuständig.

1.2.5 Bearbeitung – Arbeitsablauf

Um ein effizientes Vorgehen bei der Planung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für Schutzgebiete sicherzustellen, sollte der Arbeitsablauf in der Reihenfolge der im Folgenden zusammengestellten Arbeitsschritte erfolgen. Genauere Hinweise und Vorschläge für ein möglichst effizientes Vorgehen enthält die detaillierte Beschreibung der einzelnen Arbeitsschritte bezüglich Abfolge, Art, Umfang und Akteure im „Bearbeitungsleitfaden“ (Kap. 3).

Abb. 1: Arbeitsablauf MAKO-Erarbeitung

Abbildung Ablaufschema MAKO